NEUE Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer seit 01.10.2020!

Für Österreichs AutofahrerInnen änderte sich seit dem 01.10.2020 die Berechnungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer für ab diesem Datum erstmals zugelassene Fahrzeuge.  

Wovon hängt die Höhe der Steuer seit diesem Datum ab?

  • PKW
    Seit dem 01.10.2020 berechnet sich die Steuer nicht mehr nur anhand der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors, sondern auch anhand der CO2-Emissionen.
  • Motorräder
    Seit dem 01.10.2020 berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum UND den CO2-Emissionen.

Welche Fahrzeuge sind von der Steuer befreit?
Für reine Elektrofahrzeuge ergibt sich eine komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer – dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-PKW.
Ebenfalls von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind Fahrzeuge, die vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden sowie auch Motorräder deren Hubraum 100 Kubikzentimeter nicht übersteigt.

Wo finden Sie den CO2-Wert?
Der CO2 Wert findet sich auf den COC Papieren, Typenscheinen oder auf dem Scheckkartenzulassungsschein. Sofern Sie einen Scheckkartenzulassungsschein besitzen, können Sie hier die Daten dazu abfragen.

Wechselkennzeichen
Sollten mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen sein, ist die Steuer nur für jenes mit der höchsten Steuerlast zu entrichten.

Unterjährigkeitszuschläge
Für Fahrzeuge, die ab dem 01.10.2020 erstmalig zugelassen wurden, entfallen die Zuschläge für unterjährige Zahlung.

Gerne berechnen wir jederzeit für Sie die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer für Ihr Fahrzeug!

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